Leitlinien – evidenzbasiert, aktuell und praxisnah

Die DGAUM erstellt und beteiligt sich an Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin

Leitlinien in der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin

Leitlinien sind eine wichtige Orientierungshilfe für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte sowie für Patientinnen und Patienten. Sie geben Empfehlungen für medizinische Entscheidungen, sind aber – im Gegensatz zu Richtlinien – nicht bindend und müssen immer individuell angewendet werden.

Damit die Qualität gesichert ist, definiert die AWMF klare Standards, die mit dem Deutschen Leitlinien-Bewertungs-Instrument (DELBI) überprüft werden.

Die DGAUM entwickelt seit vielen Jahren eigene Leitlinien zu arbeits- und umweltmedizinischen Themen und bringt ihre Expertise auch in interdisziplinäre Projekte ein (z. B. Nationale Versorgungsleitlinien). Der Arbeitskreis Leitlinien unterstützt den Vorstand bei der Auswahl relevanter Themen, die besonders häufig oder bedeutsam in der Praxis sind.

Die von der DGAUM erstellten Leitlinien lassen sich in vier Bereiche einordnen:

  1. Diagnostik und Begutachtung von Berufskrankheiten
  2. Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  3. Diagnostische Verfahren (z. B. Herzratenvariabilität)
  4. Bewertung besonderer Gefährdungen (z. B. Klima, Händigkeit)

Aktuelle Leitlinien der DGAUM

Leitlinien - Arbeitsmedizin

Leitline Nacht-und Schichtarbeit (S2k)
Schichtarbeit beeinflußt Schlaf, Stoffwechsel und Leitungsfähigkeit. Die Leitlinie gibt praxisnahe Empfehlungen zur Gestaltung von Arbeitszeiten und zur Prävention von Gesundheitsrisiken.

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Leitlinie Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren bei Arbeiten unter Einwirkung von Schwefelkohlenstoff (S1)
Die aktualisierte Leitlinie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bleiexposition konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der fundierten Indikationsstellung. Sie berücksichtigt aktuelle nationale und europäische Regelungen und dient als praxisnahe Grundlage für über 50.000 Vorsorgen pro Jahr.

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Leitlinie Arbeiten unter Einwirkung von Infrarotstrahlung
(S2e)
Beschäftigte verschiedener Berufsgruppen sind Infrarotstrahlung ausgesetzt, die akute oder chronische Schäden an Augen und Haut verursachen kann. Um diese Risiken zu minimieren, bietet die Leitlinie eine verlässliche Grundlage für Betriebsärzt:innen, Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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Leitlinie Händigkeit (S1)
Die Händigkeit spielt in vielen Berufen eine zentrale Rolle. Da umgeschulte Linkshänderinnen in Studien oft nicht ausreichend berücksichtigt werden, ist die verbreitete Annahme von „10 % Links- zu 90 % Rechtshänderinnen“ nicht haltbar. Fachquellen gehen teils von deutlich höheren Anteilen – bis zu 50 % – aus. Für die Arbeitswelt bedeutet dies: Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass auch umgeschulte Linkshänderinnen keine höheren Belastungen als Rechtshänderinnen erfahren.

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Leitlinie Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten (S2k)
Die Leitlinie zu asbestfaserstaubbedingten Berufskrankheiten wird auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Sie definiert die Krankheitsbilder, gibt konsentierte Empfehlungen zu Diagnostik, Befundbewertung und Bedeutung des Asbestnachweises und unterstützt die Erstellung fachlich fundierter Zusammenhangsgutachten. Ziel ist eine methodisch überarbeitete, kompaktere und praxisnahe Leitlinie für Diagnose, Begutachtung, Prävention und Therapie.

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Leitlinie Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Tätigkeiten auf Offshore-Windenergieanlagen und Offshore-Installationen (S2k)
Leitlinie zur arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für Beschäftigte auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen: medizinische Anforderungen, Untersuchungsstandards und Beurteilungskriterien zur Sicherstellung von Gesundheit, Sicherheit und Einsatzfähigkeit unter extremen Offshore-Arbeitsbedingungen.

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Leitlinie Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext zur Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten Muskel-Skelett-Erkrankungen oder -Beschwerden (S3)
Exoskelette dienen als äußere Stützsysteme zur Reduktion körperlicher Belastungen im Arbeitsumfeld, doch wissenschaftliche Erkenntnisse zu ihrer Wirksamkeit und möglichen Risiken sind bislang begrenzt. Die Leitlinie bündelt vorhandene Studien, Expertenwissen und Praxiserfahrungen, um Unternehmen bei der Bewertung, Auswahl und sicheren Anwendung von Exoskeletten zur Prävention muskuloskelettaler Beschwerden zu unterstützen.

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Aktuelle Leitlinien
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)

AWMF Leitlinienregister

 

Leitlinie - Umweltmedizin

Leitlinienbeauftragte
der DGAUM

Prof. Dr. med. Susanne Völter-Mahlknecht

Universitätsmedizin Göttingen
Institut für Arbeits-, Sozial- und Präventivmedizin

E-Mail an gs@dgaum.de

AWMF

Das AWMF-Regelwerk (Version 2.2 aus 2025) definiert die Standards für die Erstellung, Publikation und Qualitätssicherung medizinischer Leitlinien.

Im AWMF-Leitlinienregister finden Sie alle aktuellen und veröffentlichten Leitlinien. Es bietet Ihnen Hilfen zur Entwicklung und klare Regelungen.

Der Weg einer Leitlinie in der DGAUM

Ob die DGAUM die Federführung für eine Leitlinie übernimmt, entscheidet zunächst der Vorstand. Nach der Zustimmung wird die Leitlinie über das Leitlinienbüro der Leitlinienbeauftragten online bei der AWMF angemeldet. Dort erfolgt eine formale Prüfung, ob das Vorhaben zur Veröffentlichung freigegeben werden kann.

Sobald die Leitlinie online gelistet ist, können der Leitlinienkoordinator sowie weitere Mitwirkende offiziell registriert werden. Dadurch lassen sich alle Ergebnisse und Bearbeitungsschritte direkt in das Online-System einpflegen.

Nach der abschließenden Bestätigung durch den Vorstand benötigt die Geschäftsstelle der DGAUM das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (Word-Datei). Alle weiteren Informationen und Unterlagen werden anschließend per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analysenverfahren und geeignet Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen. Die Arbeitsmedizinische Regel „Biomonitoring“ (AMR 6.2) konkretisiert die Anforderungen, die aus der ArbMedVV resultieren: „Für die Durchführung der Analytik gelten die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz der Laboratorien. Wenn der Arzt oder die Ärztin im Rahmen des Biomonitorings analytische Leistung in Anspruch nimmt, hat er oder sie sich davon zu überzeugen, dass das von ihm oder ihr beauftragte Laboratorium über die entsprechende Fachkunde und apparative Ausstattung verfügt und Methoden zur Qualitätssicherung nach dem Stand der Technik einsetzt.“

Lange bevor die Aufgaben der Arbeitsmedizinerin bzw. des Arbeitsmediziners hinsichtlich des Biomonitoring durch die ArbMedVV und der AMR 6.2 konkretisiert wurden, war sich die DGAUM den Anforderungen, die den Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Biomonitorings gestellt werden, bereits bewusst. Ebenso war man sich der Konsequenz bewusst, dass für die arbeitsmedizinischen Biomonitoringparameter, die grundsätzlich nicht von dem Leistungsspektrum der allgemeinen klinischen Diagnostik abgedeckt werden und somit auch nicht Bestandteil der Qualitätssicherungsprogramme der klinischen Chemie sind, ein eigenes Qualitätssicherungsprogramm benötigt wird.

Bereits 1982, und damit kurz nach der Ableitung und Veröffentlichung der ersten Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte, wurde deshalb der erste Ringversuch für Biomonitoringlaboratorien im Auftrag der DGAUM durchgeführt. Darin wurden die Qualitätsüberwachung für 10 Metalle und 2 Parameter für organische Belastungen in Urin angeboten. Im darauffolgenden Jahr wurde das Parameterspektrum bereits erweitert und auch die Qualitätssicherung für die Bestimmung von drei Metallen in Blut angeboten. Seitdem haben sich das Parametersprektrum sowie die Ausrichtung des Qualitätssicherungprogrammes weiter verändert. Markante Veränderungen waren dabei die Erweiterung des Angebotes auf Parameter im umweltmedizinischen Konzentrationsbereich im Jahre 1992 sowie die Internationalisierung des Programmes. Mit der globalen Ausrichtung erhielt das Ringversuchsprogramm den Namen „German External Quality Assessment Scheme“ (GEQUAS) und baute ein eigenes englischsprachiges Web-Portal auf, über welches Informationen bekannt gegeben werden, Teilnehmer ihre Bestellungen abgeben und schließlich auch  ihre Ergebnisse einreichen.

Nach der Arbeitsmedizinischen Regel 6.2 „Biomonitoring“ kann die Ärztin bzw. der Arzt „davon ausgehen, dass die von einem externen Laboratorium ermittelten Ergebnisse valide sind, wenn dieses Laboratorium ein gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Ringversuchen zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. nachweisen kann.“

Aktuell bietet das GEQUAS-Programm halbjährlich Ringversuche für 153 Biomonitoringparameter an. Daran nehmen jeweils über 200 Laboratorien aus allen Erdteilen teil, etwa ein Viertel davon aus Deutschland. Informationen zu dem Programm sowie zu den Toleranzbereichen, die in aktuellen Ringversuchen von den Teilnehmern eingehalten werden müssen, um ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme zu erhalten, finden Sie auf der Seite der German External Quality Assessment Scheme for Analyses in Biological Materials unter www.g-equas.de.