Covid19-und Grippeimpfungen
Meldung von Corona-und Grippeschutzimpfungen
Seit April 2024 müssen neben den Impfungen gegen Covid19 auch die Grippeschutzimpfungen an das RKI gemeldet werden.Das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) steht aktuell für Betriebsärztinnen und – ärzte nicht zur Verfügung und soll künftig durch das Deutsche Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ersetzt werden. Mit der Integration der Impfdatenübermittlung in DEMIS soll gemäß der aktuellen DEMIS-Roadmap voraussichtlich im 2. Halbjahr 2025 begonnen werden. So soll es zukünftig auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzten möglich sein, die von ihnen durchgeführten Impfungen an das RKI zu übermitteln. Aktuellen Informationen finden Sie in der DEMIS-Wissensdatenbank.
Die seit April 2024 durchgeführten COVID-19- und Grippeschutz-Impfungen sollen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in §13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. Die Impfdaten können zwischenzeitlich in einer Excel-Tabelle gespeichert werden. Beachten Sie hierzu auch das Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA).
Markteinführung Nuvaxovid® JN.1 Fertigspritze
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff mit der Bezeichnung Nuvaxovid® JN.1 des pharmazeutischen Unternehmers Novavax erstmals für die Woche ab dem 17. November 2025 (KW 47) bestellen. Die ersten Bestellungen müssen bis spätestens Dienstag, 11. November 2025 um 12.00 Uhr in der Apotheke vorliegen. Danach müssen die Bestellungen immer bis dienstags bei der Bestellapotheke eingehen und werden dann ab Montag der darauffolgenden Woche durch die Apotheke ausgeliefert. Der Impfstoff wird als Einzeldosis-Fertigspritze zur Verfügung gestellt. Er kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Weitere Inforamtionen entnehmen finden Sie auf der Website der BDA unter „Impfstoffe und Zubehör“.
COVID-19-Impfstoff Comirnaty JN.1 für Personen ab 12 Jahren: Verfall zum 30. November 2025
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und-Therapeutika (ZEPAI) informiert darüber, dass spätestens am 30. November 2025 alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des folgenden COVID-19-Impfstoffes das Verfalldatum erreichen werden:
Comirnaty JN.1 30 Mikrogramm/Dosis Injektionsdispersion Personen ab 12 Jahren („Comirnaty JN.1 30 µg Injektionsdispersion für Erwachsene“; PZN BUND: 19456398, 19456381 | PZN BUND APO: 19456412 | PZN BUND ÖGD: 19456406)
Eine Verwendung der verfügbaren Chargen dieses Impfstoffes über den 30. November 2025 hinaus ist nicht möglich.Sofern verfügbare Chargen dieses Impfstoffes über den 30. November 2025 hinaus noch bei Betriebsärztinnen und-ärzten lagern, müssen diese fachgerecht entsorgt werden
Nutzung von DGAUM-Selekt zur Meldung von Impfdaten
Was ist DGAUM-Selekt?
Mit den Verträgen DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste bereits seit 2019 die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Mit einem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und einer eigenen Softwar können Betriebsärzte Schutzimpfungen wirtschaftlich effizient abrechnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zu DGAUM-Selekt.
Einschreibung bei DGAUM-Selekt
Mit der Einschreibung bei DGAUM-Selekt können Sie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 über die Software an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden. Für jede Meldung an das RKI berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,50 EUR zzgl. MwSt. Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER alle Informationen und Zugänge zur Software Helmsauer Care Manager. Die Software ermöglicht es auch, andere Impfungen, wie z.B. die alljährliche Grippeschutzimpfung, mit den gesetzliche Krankenkassen nach § 132e SGB V abzurechnen. Die Unterlagen für die Einschreibung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Einschreibung bei DGAUM-Selekt für Meldungen an das RKI“.
Damit Sie Corona-Impfungen an das RKI melden können, schreiben Sie sich bitte bei DGAUM-Selekt ein, indem Sie bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag postalisch an uns senden:
DGAUM e.V.
Schwanthaler Str. 73b Rgb.
80336 München
Sie können damit künftig auch Schutzimpfungen im Rahmen der Individualprävention zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (§ 132e SGB V)
Teilnahmeunterlagen für Betriebsärzte
Teilnahmeunterlagen für arbeitsmedizinische Dienste, überbetriebliche Dienste und festangestellte Betriebsärzte
Kosten für die Nutzung von DGAUM-Selekt für Impfmeldungen und die Erstellung von Impfzertifikaten
Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden oder Impfzertifikate ausstellen.
Bearbeitungsgebühr für die Meldung an das RKI: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Bearbeitungsgebühr je ausgestelltes Impfzertifikat: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Übermittlung der Impfdaten an das RKI/Erstellung von Zertifikaten
Informationen und Dokumente für die Durchführung von Corona-Impfungen im Betrieb auf der Website der BDA
Impfen im Betrieb — so geht's!
Sie möchten Impfungen mit den gesetzlichen Kassen abrechnen? In unserem Tutorial erfahren Sie, wie es geht.
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