Die Digitalisierung bietet ein großes Potenzial für die arbeitsmedizinische Betreuung in und von Unternehmen. Insbesondere kleinere Betriebe können von den neuen Möglichkeiten profitieren, die der technologische Fortschritt eröffnet.
Mit der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.4 wird erstmals verbindlich konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen digitale Anwendungen und telemedizinische Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eingesetzt werden können. Die Regel wurde vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet und im Januar 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
Das Webinar wird in Kooperation mit der Fachzeitschrift ASU (Gentner Verlag) angeboten. Es führt in die Thematik ein und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie und unter welchen Bedingungen digitale Anwendungen und/oder telemedizinische Vorsorge sinnvoll zum Einsatz kommen können.
Programm:
Begrüßung uns Einleitung
Prof. Dr. med. Thomas Kraus, RWTH Aachen, Präsident der DGAUM
Die neue AMR 3.4.: Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin – Einführung und Vorstellung der AMR
Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin, Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Erfahrungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau zu telemedizinischen Angeboten
Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin, Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Praxisbericht des Instituts für Lehrergesundheit in Rheinland-Pfalz
Dr. med. Peter Kegel, Leiter des Instituts für Lehrergesundheit, Universitätsmedizin Mainz
Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin: Bericht aus der Projektgruppe des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)
Stefan Linnig, MPH, Facharzt für Arbeitsmedizin
Die wissenschaftliche Leitung übernimmt Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, der Uniklinik RWTH Aachen und Präsident der DGAUM .
Hinweis für Mitglieder der DGAUM
DGAUM-Mitglieder Sonderkondtionen und zalhlen nur 39€.
CME-Punkte
sind angefragt