Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge

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Die Digitalisierung bietet ein großes Potenzial für die arbeitsmedizinische Betreuung in und von Unternehmen. Insbesondere kleinere Betriebe können von den neuen Möglichkeiten profitieren, die der technologische Fortschritt eröffnet.

Mit der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.4 wird erstmals verbindlich konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen digitale Anwendungen und telemedizinische Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eingesetzt werden können. Die Regel wurde vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet und im Januar 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Webinar wird in Kooperation mit der Fachzeitschrift ASU (Gentner Verlag) angeboten.  Es führt in die Thematik ein und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie und unter welchen Bedingungen digitale Anwendungen und/oder telemedizinische Vorsorge sinnvoll zum Einsatz kommen können.

Die wissenschaftliche Leitung übernimmt Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, der Uniklinik RWTH Aachen.

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