Statements zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)Beschäftigte verdienen die bestmögliche medizinische Versorgung
- Arbeitsmedizin setzt sich für hohe Datenschutzstandards und die bestmögliche Versorgung der Beschäftigten ein
- die arbeitsmedizin lehnt einen Zwei-Klassen-Zugang zur elektronischen Patientenakte ab
- Betriebsärztinnen und -ärzte für Beschäftigte oft erste ärztliche Anlaufstelle
Berlin/München, 07.07.2026 – Die über 9000 in der arbeitsmedizinischen Versorgung tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte erreichen im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft – der Arbeitswelt – Millionen Beschäftigte und sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie erheben und bewerten gesundheitlich relevante Befunde sowie arbeitsbezogene Risikofaktoren im konkreten Arbeitskontext und benötigen daher – wie andere Ärztinnen und Ärzte – einen angemessenen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Vor diesem Hintergrund weisen die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGAUM und die beiden Berufsverbände der Betriebsmedizin, VDBW und BsAfB, die Darstellung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zurück, die den geplanten Zugang von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zur elektronischen Patientenakte (ePA) als „datenschutzrechtliche Katastrophe“ bezeichnet. Auf diese Weise wird ein unzutreffendes Bild betriebsärztlicher Tätigkeit und der damit verbundenen rechtlichen Verantwortung vermittelt. Dies schadet dem Vertrauen in die arbeitsmedizinische Versorgung und somit letztlich den Beschäftigten, deren Interessen alle Beteiligten gemeinsam vertreten wollen.„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterliegen uneingeschränkt wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB und sind in ihrer medizinischen Tätigkeit weisungsfrei“, erklärt Professor Thomas Kraus, Direktor des Instituts für Arbeits‑, Sozial- und Umweltmedizin an der Uniklinik RWTH Aachen und Präsident der DGAUM. „Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Arbeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an der Schnittstelle zur kurativen Medizin die Versorgungssituation der Beschäftigten verbessert. Beschäftigte verdienen unserer Ansicht nach die bestmögliche medizinische Versorgung.”
Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, die medizinische Versorgung sektorenverbindend zu verbessern. Dazu gehört auch, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte – soweit dies für die Betreuung der Beschäftigten erforderlich ist und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erfolgt – auf relevante medizinische Informationen zugreifen können. Entgegen der Darstellung des BDP erhalten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte keinen schrankenlosen Zugang zur ePA. Auch für sie gelten die gesetzlichen Zugriffsregelungen. Ein Zugriff ist ausschließlich im Rahmen eines konkreten Behandlungskontakts und unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin bzw. Arzt und Beschäftigten ist die Grundlage unserer täglichen Arbeit“, betont Susanne Liebe, Präsidentin des VDBW. „Gerade deshalb sind Datenschutz und Vertraulichkeit für uns selbstverständlich. Darauf aufbauend ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen wie z.B. Psychologinnen und Psychologen seit Jahrzehnten ein etabliertes Erfolgsmodell in vielen Unternehmen. Wir bedauern daher eine öffentliche Darstellung, die Misstrauen gegenüber einer gesamten ärztlichen Fachdisziplin schürt, anstatt die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Interesse der Beschäftigten zu stärken.“
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte begleiten viele Beschäftigte oft über Jahre hinweg. „Insbesondere angesichts des Hausärztemangels sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte häufig die erste und manchmal einzige regelmäßig erreichbare ärztliche Anlaufstelle“, ergänzt Silke Kretzschmar, Vorsitzende des BsAfB. „Ein sinnvoller Zugang zur elektronischen Patientenakte kann dazu beitragen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Präventionsmaßnahmen besser zu koordinieren und die medizinische Versorgung insgesamt zu verbessern.“
Der Zugang der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur elektronischen Patientenakte ist kein Privileg, sondern eine notwendige Voraussetzung für eine moderne, sektorenverbindende medizinische Versorgung ohne Doppeluntersuchungen. Eine leistungsfähige Prävention braucht den verantwortungsvollen Austausch medizinisch relevanter Informationen – unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten.
Datenschutz und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ziel muss eine elektronische Patientenakte sein, die beides gleichermaßen gewährleistet: den bestmöglichen Schutz sensibler Gesundheitsdaten und eine optimale medizinische Betreuung der Patientinnen und Patienten. Die Arbeitsmedizin steht seit jeher für beides: den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und eine hochwertige medizinische Versorgung der Beschäftigten.
Stellungnahme die arbeitsmedizin zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG):
Über die arbeitsmedizin
die arbeitsmedizin ist eine Kooperation der wissenschaftlichen Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) mit den beiden arbeitsmedizinischen Fachverbänden, dem Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) und dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW):
Als führende Fachverbände der Arbeitsmedizin vertreten sie zusammen über 6.000 Mitglieder und setzen sich engagiert für eine wirksame Prävention und nachhaltige Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein. Ein zentrales Anliegen ist zudem die Stärkung der Rolle von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der medizinischen Versorgung und im Gesundheitssystem. BsAfB, DGAUM und VDBW stehen im kontinuierlichen Dialog mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und dem Gesundheitswesen, um die arbeitsmedizinische Versorgung zukunftsfähig zu gestalten. www.die-arbeitsmedizin.org
Pressekontakt die arbeitsmedizin (DGAUM | VDBW | BsAfB)
Lukas Brethfeld
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)
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Tel.: +49 171 933 23 73
E-Mail: lukas.brethfeld@vdbw.de