Ärztinnen und Ärzte die bereits das Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ erworben haben, müssen nach spätestens fünf Jahren eine Rezertifizierung im Rahmen eines „Refresherkurses“ vornehmen. Die Rezertifizierung ist unbedingt notwendig, um als Gutachterin oder Gutachter weiterhin bei der DGAUM gelistet zu bleiben.
Darum geht es in unserem Refresherkurs am 20. November 2026:
Neues über Berufskrankheiten – Refresherkurs „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“
Der Gesetzgeber hat 2026 eine neue Berufskrankheit durchs Parlament gebracht: Das Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide (BK 1322). Die Läsion der Rotatorenmanschette durch eine langjährige und intensive Belastung (BK 2117), die schon 2021 in die BK-Liste aufgenommen wurde, hatte bislang in unserer Veranstaltungsserie gefehlt, wir greifen das Thema jetzt auf. Über die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern (BK 2118) sowie die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition (BK 4117) hatten wir bereits 2024 informiert. In unserer Veranstaltung erfahren Sie das Neueste aus der Pipeline und wissenschaftliche Hintergründe über die genannten Berufskrankheiten. Darüber hinaus reflektieren wir über Erfahrungen mit der Begutachtungsempfehlung zu COVID-19 und informieren Sie über fertige und fast fertige Leitlinien (Silikose, Asbestkrankheiten) und die Begutachtungsempfehlung Harnblasenkarzinom (BK 1301).
Das Programm und Anmeldelink werden in Kürze hier veröffentlicht.
Teilnahmegebühren: 200,00 EUR für DGAUM-Mitglieder | 400,00 EUR ohne Mitgliedschaft
Zertifizierung: Es werden 10 CME-Punkte bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt