Die neue Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4.
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge
Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 3.4 konkretisiert erstmals verbindlich, unter welchen Voraussetzungen digitale Anwendungen und telemedizinische Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge eingesetzt werden können. Sie wurde vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet und im Januar 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
Wir laden Sie herzlich zu einem DGAUM Lunch Talk zu diesem Thema ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Thomas Kraus, Präsident der Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), über die Bedeutung und Umsetzung der AMR 3.4 in der arbeitsmedizinischen Praxis auszutauschen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist erforderlich:
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