Anbindung an die Telematik Infrastruktur

Wenn Sie eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur als Betriebsärztin oder Betriebsarzt einrichten möchten, gibt es folgendes zu beachten:

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBH)
Als Betriebsärztin oder Betriebsarzt benötigen Sie zunächst einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBH). Der elektronische Heilberufsausweis – auch eHBA oder eArztausweis weist die inhabende Person als Arzt oder Ärztin aus. Weitere Infos finden Sie hier. Informationen  zur Beantragung  finden Sie bei der Bundesärztekammer.

SMC-B-Karte
Die SMC-B-Karte ist der elektronische Praxisausweis (Security Module Card Typ B). Dieser stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Deshalb müssen auch Betriebsärzte bei der Gematik GmbH Sie eine SMC-B-Karte beantragen. (Anträge für Betriebsärzte sind noch nicht hinterlegt, wir werden diese Information hier bereitstellen, sobald diese verfügbar ist).

Institutskennzeichen
Damit eine Abrechnung der Kosten für die Anbindung an die TI-Struktur mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann ist ein Institutskennzeichen(IK-Nummer) notwendig, die Sie hier beantragen können.

Antragstellung beim GKV-Spitzenverband zur Auszahlung der TI-Pauschale
Damit Sie als Betriebsärztin oder Betriebsarzt die Auszahlung der TI-Pauschale erhalten, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag beim GKV-Spitzenverband stellen. Dafür für müssen Sie zunächst ein Konto erstellen und sich für ein Verfahren registrieren. Hier gelangen Sie zur Antragsseite des GKV.
Unter dem Punkt „Hilfe“ können Sie sich das Benutzerhandbuch mit den genauen Anweisungen herunterladen.

TI-Anbindung einrichten
Um Ihre Praxis bzw. Ihren betriebsmedizinischen Dienst sicher mit der Telematik-Infrastruktur zu verbinden ist es notwendig, eine entsprechende Schnittstelle zu schaffen.Unser Kooperationspartner stellt Telematikinfrastruktur-Anbindungen bereit. Weitere Informationen finden Sie hier im Dokument.

Allgemeine Informationen zur ePA
Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) für Nutzerinnen und Nutzer.

 

Hinweis zur Kostenerstattungspauschale

Die Kostenerstattungspauschalen für Betriebsärzte sind genau jene, die auch für die Vertragsärzte vorgesehen sind. Diese sind hier einsehbar. (Downloadbares Dokument „Ärzte“ unter „Aktuell gültige Finanzierungsvereinbarungen“)

TI- Finanzierungs- Vereinbarung

Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Betriebsärzten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten.