Zertifizierung zum Gutachter
NEUES KURSFORMAT – „MEDIZINISCHE BEGUTACHTUNG – ARBEITSMEDIZIN“
Im Interesse der Qualitätssicherung werden arbeitsmedizinische Gutachten grundsätzlich von Ärztinnen und Ärzten mit spezifischen Kenntnissen über einschlägige Arbeitsplätze und deren gesundheitliche Auswirkungen sowie Erfahrungen zur deren Diagnose, Differentialdiagnose und Beurteilung kausaler Zusammenhänge erstellt.
Das überarbeitete Curriculum zum Erwerb des DGAUM-Zertifikats „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ liegt nun als neues Kursformat „Medizinische Begutachtung – Arbeitsmedizin“ vor, dass die DGAUM in Kooperation mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel anbietet.
Für Fachärztinnen und Fachärzte der Arbeitsmedizin sowie Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin ist das gesamte Curriculum äquivalent zum Zertifikat der Bundesärztekammer (BÄK) „Medizinische Begutachtung“ [1]. Für die arbeitsmedizinischen Weiterbildungsärztinnen/Weiterbildungsärzte wird diese Qualifikation erst wirksam, wenn die Facharztprüfung erfolgreich abgelegt ist.
Der Vorteil dieser Zusatzqualifikation besteht darin, dass mit dem erfolgreichen Besuch der DGAUM-Kurse nicht nur das DGAUM-Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ erworben werden kann, sondern ohne weiteren Aufwand ebenfalls das BÄK-Zertifikat „Medizinische Begutachtung – Arbeitsmedizin“.
Für Fachärzt:innen anderer Gebietsbezeichnungen mit oder ohne die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ besteht weiterhin die Möglichkeit zur Teilnahme an den Kursen zur Erlangung des DGAUM-Zertifikats „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“. Für den Erwerb des BÄK-Zertifikats müssen allerdings noch zusätzliche Leistungen erbracht werden; das DGAUM-Zertifikat wird hier als Teilleistung für das Modul III der BÄK anerkannt.
Für Inhaber:innen des DGAUM-Zertifikats nach dem alten Curriculum mit A-, B- oder C-Kurs bzw. jene, die das alte Curriculum noch nicht abgeschlossen haben, werden Übergangsregelungen angestrebt. (Details folgenden hier zeitnah)
Der Kurs gliedert sich in drei Module mit jeweils einem vorbereitenden asynchronen Selbststudium und einem zweitägigen Online-Live-Termin sowie zwei verpflichtenden Lehrgutachten (ein Kausalitätsgutachten zu einer Berufskrankheit und ein Finalitätsgutachten), die individuell durch die Referierenden bewertet werden. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Module ist begrenzt.
Die aktuellen Termine sind:
Modul I: 06./07.11.2026
Modul II: 05./06.02.2027
Modul III: 28./29.05.2027
Der Gesamtumfang beträgt für Fachärzt:innen der Arbeitsmedizin 64 Unterrichtseinheiten, für Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen 50 Unterrichtseinheiten.
Zertifizierte Gutachterinnen und Gutachter erhalten die Möglichkeit, sich im öffentlichen Gutachter-Verzeichnis der DGAUM eintragen zu lassen. Dieses Verzeichnis unterstützt z. B. Versicherungsträger und Rechtspflegeorgane bei deren Suche nach qualifizierten Gutachtern.
Die nächsten Fortbildungs-Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.
Fragen zum Gutachtenkurs?
Tel. 089 / 330 3960
veranstaltungen@dgaum.de