11.07.2024

Beratungsangebote in Apotheken können (betriebs-)ärztliche Expertise nicht ersetzen

Gemeinsame Stellungnahme der arbeitsmedizinischen Verbände zum Gesundes-Herz-Gesetz

Die drei arbeitsmedizinischen Verbände begrüßen die Zielstellung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Herzgesundheit (GesundesHerz-Gesetz – GHG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Mit dem Gesetz soll die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. In einer Stellungnahme betonen der Verband Deutscher Betrieb- und Werksärzte e.V. (VDBW), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) und der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Präventionsarbeit. Sie fordern u.a. Maßnahmen zu fördern, die die betriebsärztliche individuelle Beratungsleistung sichtbar machen und Doppeluntersuchungen ausschließen.

Die arbeitsmedizinischen Verbände weisen darauf hin, dass Betriebsärzte in Deutschland bereits jetzt rund 46 Millionen Erwerbstätige betreuen und einen entscheidenden Beitrag im größten Präventionssetting der Arbeitswelt leisten. „Die Früherkennung und Beratung zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind bereits Standard in der arbeitsmedizinischen Vorsorge“, heißt es in der Stellungnahme. Dies umfasst die Erfassung kardiovaskulärer Risikofaktoren und die Messung der Vitalparameter, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.

Die Verbände fordern, dass diese bestehenden Kompetenzen und Ressourcen der Betriebsärzte stärker genutzt werden, um die Präventionsziele des Gesetzes zu erreichen. Dazu gehören Maßnahmen, die die betriebsärztliche individuelle Beratungsleistung sichtbar machen und Vergütungsregelungen nach § 132f SGB V ermöglichen. „Beratungsangebote in Apotheken können ärztliche Expertise nicht ersetzen“, betonen die Verbände und sprechen sich gegen Doppeluntersuchungen und Überschneidungen aus.

Seit dem Präventionsgesetz 2015 gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung solcher Maßnahmen, jedoch behindert die Freiwilligkeit der Regelung die Effektivität. Die Verbände plädieren daher für eine Umwandlung dieser Regelung in eine Pflicht, um die nachhaltige und wirkungsvolle Umsetzung der Präventionsziele zu gewährleisten.

Die Verbände beurteilen das geplante Gesetzesvorhaben auch im Kontext des strategischen Rahmens der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 und sehen darin eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Deutschland.

Zur Stellungnahme:
https://www.dgaum.de/fileadmin/pdf/Stellungnahmen_und_Positionspapiere/2024/Arbeitsmed._STN_GHG_final_an_BMG_05.07.2024.pdf

 

Kontakt

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Verbandssekretär
Lukas Brethfeld
lukas.brethfeld@noSpam.vdbw.de
+49 721 933818-0

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
Hauptgeschäftsführer
Dr. Thomas Nesseler
tnesseler@dgaum.de
+49 89 / 330 396-0

Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)
Geschäftsführer
Dipl.-Min., MSc. Silvester Siegmann
info@noSpam.bsafb.de
+49 54 72 – 94 000

Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6.000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärzt:innen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DGAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteur:innen in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein.